Die Teilnahmebedingungen gelten für jede Veranstaltung der DPSG Ammersricht und ausnahmslos für alle Teilnehmer.
1.Anmeldung
Ausschließlich schriftlich formulierte Anmeldungen werden als solche anerkannt. Der Eingang der Anmeldung wird vom jeweiligen Gruppenleiter zur Kenntnis genommen und bestätigt. Die Anmeldung ist verbindlich.
2. Anmeldeschluss
Der Anmeldeschluss der jeweiligen Veranstaltung ist auf der Anmeldung vermerkt und verbindlich einzuhalten. Nachträgliche Anmeldungen sind nicht möglich.
3. Rücktritt/ Abmeldung
Vor Anmeldeschluss ist es möglich von der Teilnahme zurückzutreten. Dies muss dem betreffenden Leiter schriftlich mitgeteilt werden. Der Teilnehmerbeitrag wird in diesem Fall vollständig zurückerstattet.
Ein Rücktritt von der Veranstaltung nach Anmeldeschluss ist nur in Ausnahmefällen möglich.
Im Falle eines Rücktritts nach Anmeldeschluss werden 50% des Teilnehmerbeitrags einbehalten.
Im Falle eines Rücktritts weniger als 5 Tage vor Beginn der Veranstaltung wird der gesamte Teilnehmerbeitrag einbehalten.
Eine Reiserücktrittsversicherung wird von uns nicht angeboten, kann auf Wunsch aber eigenverantwortlich abgeschlossen werden.
4. Unkostenbeitrag
Der Unkostenbeitrag der jeweiligen Veranstaltung ist auf der Anmeldung vermerkt. Dieser wird ausschließlich mit der vollständig ausgefüllten Anmeldung angenommen, und umgekehrt. Falls es Ihnen nicht möglich ist den Unkostenbeitrag aufzubringen, oder sie eine Rechnung für einen Antrag über das Bildungspaket benötigen, wenden Sie sich bitte an den Stammesvorstand.
5. Ausschluss von der Veranstaltung
Mit verbindlicher Anmeldung wird die Aufsichtspflicht über Ihr Kind, während der Veranstaltung, auf die Leiter übertragen. Die Aufsichtspflicht endet mit der Abholung des Kindes oder dem Ende der Veranstaltung.
In besonderen Fällen behalten wir uns vor, Ihr Kind vor Ende der Veranstaltung von Ihnen abholen zu lassen. Gründe dafür sind z.B. untragbares Verhalten des Kindes (z.B. mutwillige Personen- oder Sachbeschädigung), Verhalten das die anderen Teilnehmer massiv stört sowie die pädagogische Arbeit der Gruppenleiter behindert. Der Teilnehmerbeitrag sowie Unkosten für das Abholen werden in diesem Fall nicht zurückerstattet. Überdies kann derartiges Verhalten in besonders schweren Fällen einen Vereinssauschluss zur Folge haben.
6.Krankheitsfall
Medikamente, die regelmäßig eingenommen werden müssen, händigen sie bitte vor Beginn der Veranstaltung, den Gruppenleitern aus.
Im Falle eines Zeckenbisses behalten wir uns vor, die Zecke mit geeigneten Mitteln zu entfernen und den Biss zu beobachten. Falls Sie die Behandlung durch einen Arzt wünschen, vermerken Sie dies bitte auf der Anmeldung.
In leichten Krankheitsfällen erlauben wir es uns rezeptfreie und altersentsprechende Medikamente zu verabreichen, unter anderem: Kopfschmerztabletten, Globuli, Mittel gegen Übelkeit, Desinfektionsspray, etc. Sollten Ihnen Unverträglichkeiten bekannt sein oder Sie nicht damit einverstanden sein, vermerken Sie dies bitte auf der Anmeldung.
In ernsteren Krankheitsfällen oder im Falle eines Unfalls wird umgehend ein Arzt oder das nächste Krankenhaus aufgesucht.
Bei Erkrankungen mit hohem Ansteckungspotenzial muss das Kind aus Sicherheitsgründen von Ihnen abgeholt werden. Die Unkosten für das Abholen sowie der Teilnehmerbeitrag können in diesem Fall nicht zurückerstattet werden.
7.Sonstiges
Bei all unseren Aktionen kann eine Verletzungsgefahr, auch bei größter Vor- und Umsicht, nicht vollkommen ausgeschlossen werden. Mit der Anmeldung stellen Sie die DPSG Ammersricht von etwaigen Haftungsansprüchen frei, sofern der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch uns verursacht wurde.
Auf unseren Veranstaltungen gilt das Jugendschutzgesetzt. Zu den Folgen eines Verstoßes vergleichen Sie Punkt 5.
8. Veröffentlichung
Mit Anmeldung wird dem Veranstalter erlaubt Film- und Fotoaufnahmen zur Veröffentlichung im Internet und in der Presse bzw. Öffentlichkeitsarbeit zu verwenden. Die Veröffentlichung ausgewählter Bilddateien in (Print-)Publikationen der DPSG Ammersricht sowie auf deren Homepage/Facebookaccount/Instagramaccount o.ä. ist für die Öffentlichkeitsarbeit erforderlich und dient damit der Wahrnehmung berechtigter Interessen der Beteiligten, Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DSGVO
Amberg, 03.06.2018